Hallo,
nur mal so:
Zitat:
Oberlandesgericht Hamm, 31. Zivilsenat, Az. 31 U 37189
( Gewährleistungsansprüche beim Computerkauf - unzureichende Dokumentation und fehlerhafte Software )
Beim Kauf einer Computeranlage stellt eine fehlerhafte Dokumentation einen erheblichen Mangel der Kaufsache im Sinne des BGB 459, Abs. 1 dar.
Fehlerhaft kann eine Dokumentation dann sein, wenn sie für Nichtfachleute schwer verständlich ist.
Es ist ein erheblicher Mangel der Anwendersoftware, wenn sie keine ausreichende Benutzerinformation in Form einer erklärenden Fehlermeldung zur Verfügung stellt.
Der letzte Punkt dürfte bei einem Absturz gegeben sein,
hier gefunden.
Eventuell hilft
VERTRAGLICHE HAFTUNG FÜR SOFTWAREFEHLER