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oldmax

Registriert seit: 27. Apr 2006
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167 Beiträge
 
#3

Re: Leistungsverweigerungen bei Programmfehlern.

  Alt 9. Okt 2008, 09:17
Hi
Machs anders, nenn den Hersteller. Ein Softwarelieferant, der Eingaben in sein Programm zuläßt, welches dies zum Absturz bringt und dann statt den Fehler zu beseitigen CP verbietet und mit Support-Ende droht, hat es nicht verdient, weitere Programme zu verkaufen. Wenn du ihn beim Namen nennst, hast du zwar dein Problem nicht gelöst, aber vielleicht schützt es einen anderen Anwender.
Rechtsauskunft wird dir hier nur ein Fachanwalt geben können, obwohl so aus dem Bauch heraus würd ich sagen, das hier ein grober Programmierfehler vorliegt und vom Hersteller unter dem Begriff Herstellerhaftung beseitigt werden muß.
Gruß oldmax
Noch ist mein Rechner mir zu Diensten.... ansonsten habe ich die Macht ihn zu vernichten !
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