Du weisst, dass das -zumindest bei einem Werksvertrag- unzulässig ist. Ich würde mir das auch nicht mit Stolz auf die Brust schreiben, was ich für ein toller Kundenverarscher bin.
Du weisst auch, das Du/deine Firma im schlimmsten Fall haftbar gemacht werden kann: Wenn ihr in irgendeiner Weise gegen den Werksvertrag verstößt (z.B. zu hohe Stundensätze verlangt oder allgemein das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt) oder einfach nicht mehr zur Verfügung steht, und Euer Kunde dann zwangsweise eine andere Firma mit der Softwarepflege beauftragen muss, dann dürft Ihr die Extraarbeit bezahlen und im schlimmsten Fall etwaige Schäden des Kunden, die durch die Verzögerung angefallen sind, gleich mit. Ich hätte die Software in dieser Form erst gar nicht abgenommen.
Falls Ihr Euren Kunden bezüglich der Überlassung von Quelltext nicht vertraut, dann gibt andere Möglichkeiten, z.B. Notare oder Online-Dienste, die als Mittelsmann und Quelltexttresor dienen.
Zitat von
richard_boderich:
Wer den Code nicht haben soll, kriegt ihn nicht.
Ganz so einfach ist es nicht. Ein Werksvertrag bedingt in jedem Falle die Überlassung des Quelltextes. Man muss im Vertrag die Überlassung explizit ausschließen.