Zitat von
Darkface:
Zitat von
ghost007:
Ich bin mir zu 99% sicher, dass es nicht gegen die nutzungsbedinugnen verstößt, sich eine art downloadmanager zu basteln. Der einfach eine datei nach der anderen runterläd ... lol
Zitat:
* Free-Benutzer müssen eine Buchstabenkombination eingeben, um die Infrastruktur von RapidShare kostenlos nutzen zu dürfen.
* Free-Benutzer dürfen nur eine bestimmte Menge pro Stunde runterladen. Wird diese Menge überschritten, erscheint eine Meldung.
* Verstösse gegen diese Nutzungsbedingungen können zum dauerhaften Nutzungsverbot als Free-Benutzer führen.
* Personen, die Programme schreiben mit dem Ziel, gegen diese Nutzungsbedingungen zu verstossen, werden strafrechtlich verfolgt und für den entstandenen Schaden bzw. Verlust haftbar gemacht.
Quelle
http://rapidshare.de/de/faq.html
Die Interpretation dieser Bedingungen überlasse ich dir selbst
...
Ich unterstelle dir nun mal, dass du noch nie/schon lange nicht mehr bei rapidshare etwas als free-user downgeloadet hast. Die Buchstabenkombination muss man schon lange nicht mehr eingeben und die volumenbegrenzung ist dadurch geregelt, dass man nicht mehrere downloads parallel laufen haben kann. Somit denke ich nicht, dass ich gegen die AGB verstoße ...