Zitat von
DeddyH:
dito.
Hab mal gehört, das man die Haftung nur für grob fahrlässige Fehler und Personenschäden nicht ausschließen kann/darf.
(AFAIK schließt Apple in seinen Nutzungbedingungen von QuickTime die Nutzung in Krankenhäusern, Atomkraftwerken usw. aus)
Zumindest in AGBs findet man oft einen Absatz, dass nicht der gesamte Vereinbarung ungültig wird, wenn eine Klausel ungültig / nicht rechtens ist.
Was ist mit den üblichen Absätzen zur Decompilierung/Disassemblierung usw.
Hab aber keine Ahnung, wenn du sicher gehen willst, musst du wohl (oder übel) mal einen Anwalt fragen.
MfG,
Bug