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Balu der Bär:
Diese Änderung jetzt umfasst wie gesagt, dass Bundesländern Einheiten anfordern können, wenn die eigenen nicht mehr ausreichen. Wie oft ist das bisher passiert? Ich bin mir sicher das vor der Freigabe auch noch jemand entscheiden wird ob ein Bundesland nun überfordert ist oder nicht.
Beim G8-Gipfel _ist_ das passiert und dort war es sogar _verboten_. Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn es erst erlaubt ist.
Zitat:
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Ich bitte dich, die Polizei ist regelmäßig überlastet. Personelle Engpässe entstehen zum Beispiel bei jeder großen Demonstration.
Ich weiß nicht auf welchen Demonstrationen du so bist, aber wenn linke oder rechte Spinner auf der Straße sind - soweit ich das sehe - idR mehr Staatskräfte als Demonstranten vor Ort.
An der Stelle zweifle ich deine Fähigkeit zu zählen an. Ich weiß jedenfalls nicht, auf welchen Demonstrationen du so bist, aber ich hab noch nicht erlebt, dass irgendwo mehr Polizisten als Demonstranten waren. Allerdings spielt das gar keine Rolle.
Tatsache ist: Die Polizei stellt so viel Personal ab, wie sie bereit ist, dort abzustellen. Das entscheidet die Polizei in irgendeinem Verfahren, das ich im Detail nicht kenne. Wenn die jetzt aber die Möglichkeit haben, zusätzlich Soldaten zu holen, dann machen sie es auch. Die Polizei sagt sich (zu Recht!): Lieber zu viele Polizisten abstellen als zu wenige.
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Die Gesetze gibt es also schon, man muss sie bei Bedarf nur noch anwenden. Und Gesetze sind dafür gemacht, dass man sie anwendet.
Btw gab es - oder gibt es noch? - in der bayrischen Verfassung die Möglichkeit der Todesstrafe.
Nein, du meinst vielleicht die hessische Verfassung. Allerdings heißt es in Art. 102 GG: "Die Todesstrafe ist abgeschafft", wodurch sie auch in Hessen verboten bleibt. Falls Hessen sich jedoch jemals vom Bundesgebiet abspalten sollte, kann dort die Todesstrafe wieder angewandt werden. Ich wäre grundsätzlich dafür, die Todesstrafe dort endlich mal zu streichen, letztendlich liegt das aber nicht in meinem Einflussbereich. Ich bin Nordrhein-Westfale.
Zitat von
Nikolas:
Hast du den GesetzesText überhaupt gelesen?
Das ganze Gesetz nicht. Allerdings vertraue ich einfach mal darauf, dass tagesschau.de richtig
zitiert:
"Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen."
Demnach kann
Franz Josef "Mir ist das Grundgesetz scheißegal" Jung die Bundeswehr nach Gutdünken einsetzen. Der einzige "Schutz" ist die Bundesregierung, die sich selbst regulieren soll.
Zitat:
Alles zu übertreiben, nur damit man einen Hitlervergleich aus dem Ärmel ziehen kann, bringt doch nichts.
Die Formulierung "gegen das eigene Volk" die Luckie benutzt klingt doch wirklich so, als würde morgen ein Schießbefehl bei jeder größeren Demo ausgegeben werden.
Es geht nicht einmal um Schießbefehle, sondern es würde schon reichen, wenn bei einer Großdemo ein Panzer vorrollen würde oder ein Tornado über die Menschenmenge hinweg rast. Das wäre mit irgendeiner
Terror-Falschmeldung möglich und letztendlich auch legal. So eine Terror-Falschmeldung, wie im verlinkten Artikel, kommt schnell zu Stande und kann zu Kurzschlussreaktionen führen.
Zitat:
Da sollte doch wenigstens darauf geachtet werden, dass man nicht die gleichen Techniken einsetzt.
Die Kritik ist grundsätzlich berechtigt (jeder muss irgendwann mal wieder zur Vernunft gerufen werden), allerdings ist die Angst in dem Fall
IMHO berechtigt und nicht übertrieben.
Zitat:
Zitat:
Man kann Menschenleben nicht gegeneinander abwägen. Das ist gesetzlich legitimierter Mord.
Und so etwas nennt sich Nothilfe. Schon mal etwas vom finalen Rettungsschuss gehört? (wobei sich final auf das Leben des Betroffenen bezieht).
Wenn man einen Menschen töten muss, weil er dabei ist (willentlich) einen anderen Menschen zu töten, ist es vertretbar, ihn durch extreme Maßnahmen daran zu hindern, auch wenn man ihn dabei tötet. Bei so einem Fall kann man nicht von Mord reden, da die Mordmerkmale sicher nicht zutreffen. (aus niederen Beweggründen, hinterhältig usw).
Der finale Rettungsschuss ist zurecht umstritten und es gibt ihn auch nicht in allen Bundesländern. Der Unterschied zwischen "finaler Rettungsschuss" und "ich schieße ein Passagierflugzeug ab" ist jedoch, dass beim finalen Rettungsschuss lediglich der Täter (z.B. ein Geiselnehmer) getötet wird, um das Leben seiner Opfer zu retten. Dabei werden allerdings _keine_ Unschuldigen ermordet. Das ist übrigens bei Flugzeugabschüssen auch erlaubt. Man darf nur keine Unschuldigen mittöten.
Zitat:
Im Falle der Flugzeugentführung tötet man dabei leider auch Menschen, die im Flugzeug sitzen. Wenn ich im Flugzeug sitze und in 10min tod bin, werde ich mich sicher über diese 10min sehr freuen, wenn ich weiss, dass dafür Leute am Boden sterben mussten.
So eindeutig ist diese Frage nicht. Das Problem ist eher, wann man sicher sein kann, dass die Leute im Flugzeug auf jeden Fall sterben werden.
Und eben das kann man nicht. Vor allem: Wie soll man überhaupt erkennen, dass das Flugzeug entführt wurde? Ein Flugzeug, das vom Kurs abgekommen ist und keinen Funkkontakt mehr hat ist sicherlich kein ausreichender Beweis.
Zitat von
3_of_8:
Du schiebst also die Verantwortung zum Bundesverfassungsgericht. Ist es wirklich eine gute Idee, andere Leute für sich denken zu lassen?
Ich hab auch vor dem Urteil so gedacht. Vor allem deshalb empfinde ich das Urteil auch als sehr weise. Letztlich muss das Urteil respektiert werden.