Zitat von
Meflin:
http://www.netzwelt.de/news/76296-grossbritannien-entschluesselungspflicht-per-gesetz.html
Das finde ich mal heftig...
No Problem: es gibt heute schon kryptographsiche Verfahren die eine mehrdeutige Entschlüsselung zulassen. Also zb. man nimmt ein saftiges Pornobild, bettet darin per Steganographie das relevante Gehemnis ein, natürlich verschlüsselt und verschlüsselt das Bild nochmalig. Bei Herausgabe des Passwortes gibt man nur dasjenige für dieses Pornobild raus. Da im Bild per Steganographie die wichtigen Daten verschlüsselt abgelegt wurden ist das 1. nicht zu detektieren und 2. fehlt somit den Behörden das Wissen das da überhaupt noch was anderes drinnen ist.
Somit zeigt sich auch in diesem Beispiel die Sinnlosigkeit der politischen Forderungen gegenüber den heutzutage technologischen Möglichkeiten. Auch ein Verbot der Kryptographie würde demnach nichts helfen, da wir dann eben das verschlüsselte Pornobild in ein WAV File unserer Wahl einbetten.
Letzendlich wird der Angeglakte zur Beweispflicht seiner Unschuld gezwungen, und die Tat der Verschlüsselung gilt alleinig als Beweis seiner Schuld ohne das es dafür Beweise dafür gibt das er tatsächlich was verschlüsselt hat. Denn es könnte ja auch eine Zufallsdatei sein oder eine Datei die ihm untergeschoben wurde und bekanntlich sind auf solchen Dateien keine DNA Spuren. Da aber nun jede beliebige Datei verschlüsselt bzw. umkodiert auch geheime Informationen versteckt sein könnten entseht das Problem das man defakto schon nur mit dem Besitzt von Dateien alleine sich strafbar machen würde. Da wir aber im täglichen Arbeitsleben die Entstehung von Dateien nicht verhindern können sind wir defakto alle straffällig und schutzlos den ermitteltenden Behörden ausgeliefert, denn jede beliebige Datei kann als "juristischer" Beweis hergenommen werden.
Wenn wir jetzt statt Datei mal Kommunikation einsetzen und einen Trojaner auf dem PC des Benutzers vorraussetzen so werden Verbindungsdaten der Kommunikation als alleinige Beweise für eine Schuldfrage genauso fragwürdig. Dies ist dann defakto ein Blankoschein für die Staatsorgane da man eben nicht physikalsich beweisen kann das der Angeklagte wirklich diese Kommunikation getätigt hat und es sich um digitale Beweise handelt, die bekanntlich eben alles Originale sind auch wenn sie gefälschte Kopien darstellen.
Lösung ? Digitale Information muß schon während der Entstehungephase eindeutig per mathematischer Kryptograhie einer Person zuordenbar sein. Ups, und schpon wären wir beim perfekten DRM->Digital Rights Management System zb. der Musikindustie dem Fritz-Chip von IBM & Microsoft, Windows Palladium usw. Die Industrie steht schon in den Startlöchern uns bei solchen Problemen mit technologisch sicheren Methoden in unserem Demokratieverständnis nachzuhelfen.
Gruß Hagen