Sehr geehrter Herr Krings,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 7. Juni.
In Ihrer E-Mail haben sie geschrieben: "Von einer Pauschalüberwachung könnte man nur dann reden, wenn die zuständigen Behörden sämtliche Telekommunikationsvorgänge zeitgleich verfolgen würden."
Und wie bezeichnen Sie es denn dann, wenn alle Telekommunikationsdaten aller Bundesbürger ohne begründeten Anfangsverdacht gespeichert werden? Warum werden meine Telekommunikationsdaten gespeichert? Doch wohl nur, weil ich begründet verdächtig werde, durch was für Gründe auch immer, eine Straftat begehen zu können. Nun, dann nennen Sie mir doch mal die Gründe, die gegen 80 Millionen Bundesbürger vorliegen und eine Speicherung deren Telekommunikationsdaten rechtfertigen. Aber dem ist ja gar nicht so. Sie werden ja wegen eines unbegründeten Verdachts, der noch nicht mal existiert, gespeichert.
"Zudem werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten."
Und wie helfen diese Daten bei der Verhinderung von Terroranschlägen?
"Die Privatsphäre und der Datenschutz spielen für die Union eine wichtige Rolle und bei Eingriffen sind Grenzen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen."
Genau, diese Grenzen werden durch das Grundgesetz bestimmt. Aber eventuell sollten Sie mal unserem Innenminister zuhören. Für die heimliche Online-Durchsuchung von privat PCs gibt es keine rechtliche Grundlage. Punkt. Und was wird von Herrn Schäuble gefordert? Eine rechtliche Grundlage. Was nützt es, wenn gesetzliche Grenzen beachtet werden müssen, aber diese Grenzen nach gut Dünken angepasst werden?
"In erster Linie wird die Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalitäte bedroht."
Nein, das ist falsch. Die Freiheit wird nicht durch Terroristen bedroht, sondern durch die Regierung, die die freiheitlichen Rechte der Bürger immer weiter einschränkt. Kein Terrorist will meine Telekommunikationsdaten speichern, kein Terrorist will meine Festplatte durchsuchen. Der Grund mögen zwar die Terroristen sein, aber man sollte sich mal fragen, warum es zu Anschlägen kommt und die Ursachen bekämpfen und nicht deren Folgen.
"Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt, dass auch ein "paar Terroristen" eine verheerende Wirkung entfalten können."
Die Anschläge in London und Madrid haben gezeigt, dass weder eine Videoüberwachung (London ist die Stadt mit den meisten Überwachungskameras) noch eine Vorratsdatenspeicherung die Anschläge hätte verhindern können. Dies gilt genauso für die aktuellen Anschläge in Glasgow und die versuchten in London. Bitte begründen Sie die Vorratsdatenspeicherung noch mal.
"Die Politik muss aus diesem Grund entsprechende Antworten finden, da sie gegenüber ihren Bürgern auch eine Schutzpflicht hat."
In diesem Punkt pflichte ich Ihnen bei. Jedoch nicht in den Antworten, die bisher gefunden wurden. Denn sie sind keine Antworten auf die (angebliche) terroristische Bedrohungslage. Warum sie das, meiner Meinung nach nicht sind, ist hoffentlich deutlich geworden.
Mittlerweile hat sich der Katalog von Forderungen noch verlängert: Der geforderte Einsatz der Bundeswehr im Inneren zum Beispiel. Die Bundeswehr soll die Bundesrepublik Deutschland vor Angriffen von Außen schützen. So steht es im Grundgesetz. Und unsere Gründerväter haben dies nicht ohne Grund so festgelegt. Was passieren kann, wenn dem nicht so ist, hat unsere Vergangenheit gezeigt. Aber wieder wird eine "rechtliche Grundlage", sprich eine Änderung des Grundgesetzes, gefordert. Ich freue mich schon auf dem Tag, an dem in der Fußgängerzone Soldaten mit Sturmgewehr und Stahlhelm Streife gehen. Und das wird so kommen, da bin ich ziemlich sicher, wenn immer mehr Stellen bei der Polizei gestrichen werden (warum eigentlich, wenn wir doch eine so hohe Bedrohungslage haben), und sie dann nicht mehr in der Lage ist ihr Aufgaben wahrzunehmen und da der Einsatz der Bundeswehr schon im Inneren möglich ist, warum dann nicht auch Aufgaben der Polizei? Das beste Beispiel sind da wohl die Mautdaten.
Womit wir bei der "gezielten Tötung von Verdächtigen" wären. Bevor ich mich dazu äußere, würde ich sie gerne bitte, ob ich diese Forderung richtig verstehe. Ich verstehe sie so, dass jemand erschossen werden darf, wenn er nur verdächtig ist und somit seine Schuld noch nicht erwiesen wurde. Da bleibt mir ehrlich gesagt die Spucke weg. In Deutschland gibt es selbst nach einem ordentlichen Verfahren keine Todesstrafe und hier darf jemand ohne Verhandlung, ohne Beweis seiner Schuld auf offener Strasse erschossen werden? Ich darf Sie an dem Fall in der Londoner U-Bahn erinnern, wo ein ausländisch aussehender Mitbürger auf dem Bahnsteig erschossen wurde, weil er sich "verdächtig" verhalten hat. Später stellte sich heraus, dass es ein Mißverständnis und er unschuldig war.
Ich hatte übrigens heute die Gelegenheit mich mit einem älteren Herren (Anfang, Mitte 70) zu unterhalten. Irgendwie kamen wir auch auf die aktuelle Politik und die Forderungen von Herrn Schäuble zu sprechen. Wollen Sie wissen, was er gesagt hat? "Jetzt geht das schon wieder los."
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Michael Puff
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