Zitat von
nachti1505:
ICH WÜNSCHE KEINE RECHTSBERATUNG!
Die würde ich Dir insbesondere in dieser Angelegenheit aber dringlich empfehlen.
Mir kommen da ein paar Sachen schwammig vor, insbesondere §4, zumal das in §1 definierte einfache Nutzungsrecht, auf das sich in §4 bezogen wird, die auch in §4 genannte vermögensrechtliche Nutzung meines Wissens nach vollkommen ausschliesst.
Mein Vorschlag: Sprech mit Deinem Chef darüber und notiert in nicht Beamten-Deutsch, wer wann was mit der Software machen darf; Einigt Euch darauf die Anwaltskosten (Beratungshonorar) zu teilen und lasst einen Fachanwalt für Urheberrecht den Vetrag gemäß der vereinbarten Situation aufsetzen. Das ist das sicherste. Dem Entwurf im OP würde ich nicht weiter trauen als ich einen Hinkelstein werfen kann.