Die Meldung kennt ihr vermutlich, aber hat von euch jemand die Begründung verstanden?
Zitat:
In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei.
Was? Ist das nicht komplett am Thema vorbei?