Hallo Janosh,
Zitat von
Janosh:
Wie wird jedoch ein abgeschlossener Buchungsvorgang definiert? Und was passiert, wenn man dann ein Jahr später nach allen Bewegungen eines bestimmten Vertrages suche möchte?
zu den aktiven Buchungsdaten gehören allenfalls Buchungen, bei denen die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
Außerdem bedeutet die "Archivierung" von Buchungen ja nicht zwangsläufig, dass auf diese nicht mehr zugriffen werden kann. Sie sind halt kein Teil der Transaktionsdaten mehr und in der Regel nur noch per Lesezugriff für Auswertungen oder Recherchen erreichbar.
Etwas anderes ist die "Langzeitarchivierung", die regelmäßig eine Migration auf andere Datenträger mit sich bringt. Dann stellen selbst Lesezugriffe erhöhten Aufwand dar. Das sollte in deinem Anwendungsfall (Buchungsdaten) aber keine Rolle spielen.
Archivierung ist halt ein mehrstufiger Prozess und beinhaltet oft auch eine Informationsverdichtung - je älter die Daten sind, desto weniger interessieren Details.
Freundliche Grüße
Nachtrag: "Abschluß" ist auch ein terminus technicus der Buchhalter. Du wirst dich darum kümmern müssen, wie du Manipulationen an Daten verhinderst, welche gegenüber dem Finanzamt "abgeschlossen" wurden.