Na bitte jetzt haben wir es ja bald geschafft:
Gericht: Keine VoIP-Überwachung per Trojaner
Wie war das: Nur 10 bis höchstens 20 mal im Jahr und auch nur zur Terrorbekömpfung, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder der Deutsche Staat bedroht ist. Dann hat man es auf schere Straftaten ausgedehnt und jetzt sind wir schon beim reinen Verdacht auf Drogenhandel angekommen. Na danke.