Zitat:
Fakt allein ist, dass der Kunde ein netzwerkfähiges Programm geordert hat und dieses nun aus den bekannten Gründen eben NUR lokal betrieben werden kann - somit ist eine Kaufpreisminderung seinerseits durchaus berechtigt
Nein, weil der Grund dafür nicht in der Software an sich begründet liegt. Als Lieferant wird man aber u.U. trotzdem zurückstecken