@Nikolas: Das ganze ist unausgegoren. Es ist bewusst schwammig gehalten. Die meisten Gesetze sind interpretationsfähig. Das erklärt die unterschiedlichen Urteile beim Landgericht A und beim Landgericht B. Das sieht man auch beim BKA-Gesetz. Obwohl das BVerfG klare Vorgaben erteilt hat (nur bei überragender Gefahr für Leib und Leben, für den Bestand der BRD, usw.), finden sich im Gesetz nichts sagende Formulierungen, die der BMI mit der "abstrakten und konkreten Gefahr des Terrorismus" begründet.
Oder wie ich es mal nannte:
Die Lage ist hoffnungslos, aber genaues wissen wir nicht.
(
Heise)