Zitat von
Delphi_Fanatic:
Das, worauf es ankommt, ist lediglich, dass kein Missbrauch dieser Möglichkeiten statt findet. Soll heißen : Es muss diesen sog. "richterlichen Vorbehalt" für solche Aktionen geben, es muss eine "neutrale Instanz" geben, die den Gebrauch solcher Massnahmen (wie hier mit dem USB-Stick geschildert) überwacht.
Der Richtervorbehalt ist ein Placebo. Bei normalen Hausdurchsuchungen gelten auch recht hohe Hürden. Weil aber die Richter nicht mehr die Zeit (!) haben, jeden einzelnen Beschluss durchzulesen, nicken sie vieles einfach so ab. Nach dieser Praxis befragt, meinte ein Herr vom Amtsgericht bloß lapidar: "Wo gehobelt wird, da fallen Späne" (
Quelle). Keine Spur von Unrechtsbewusstsein, oder davon, dass man so bürgerliche Existenzen zerstören kann.
Und Missbrauch ausschließen? Das kannst du nicht. Ob staatlicher oder privatwirtschaftlicher Missbrauch, du kannst es nicht ausschließen. Ob es der Telekomvorstand ist, der so genannte "Verräter" aufspüren will und zu solchen Mitteln greift, oder ob es der Geheimdienstmann/Polizist ist, der die Mails seiner Freundin kontrolliert ... wo Daten anfallen, findet sich immer jemand, der sie missbraucht. Leider. Es mögen Einzelfälle sein, aber wenn man letztlich mal zusammenzählt, wie viele Missbrauchsfälle es tatsächlich gegeben hat, dann kann ich an das Einzelfallmärchen nicht mehr so recht glauben.