Du kannst auch deine Urheberschaft beglaubigen lassen. Ob dazu ein Anwalt reicht, oder ob da ein Notar ran muss weis ich nicht mehr genau, aber es wird zumindest bei künstlerischen Werken dann eine schriftliche Kopie mit Datum und Unterschriften beim Anwalt/Notar hinterlegt, so dass du darüber immer die Urheberschaft rechtswirksam nachweisen könntest.
Dies ist natürlich keine gültige Rechtsauskunft, sondern nur der Hinweis, dass es sowas zumindest gibt. Um zu erfahren inwiefern das überhaupt auf Scripte anwendbar ist, und zu den Details ist ein Gang zum Anwalt/Notar erforderlich. Zumal Programmcode zwar eine geistige Eigenleistung darstellt, im allgemeinen Sinne aber keinen künstlerischen Wert hat. Und dann ist da immer noch die Frage nach der Trivialität. Da war doch mal was mit Patenten....
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)