@grenzgaenger,
du hast Recht, das richtige kaufmännische Runden ist es natürlich nicht.
Ich möchte im Prinzip in 0,25er Schritten kaufmänisch runden, anstelle in 0,5er Schritten.
Mein Anwendungsfall:
Ermittlung von Urlaubsanspruch beim Arbeitsbeginn im lfd.Jahr.
Es gibt u.a. die Regelung, dass der Urlaubsanspruch kaufmännisch auf
halbe Tage gerundet wird.
Wenn dann z.B. ein neuer Mitarbeiter am 15.Mai anfängt und er einen Ganzjahres-Urlaubsanspruch von 28 Tagen hat, so ergäbe das einen Urlaubsanspruch für dieses "angebrochene" Jahr von 17,672131147541 Tagen, "kaufmännisch" auf halbe Tage gerundet wären es dann 17,5 Tagen.
Der Knackpunkt ist eben das kaufmännische Runden auf
halbe Tage.