
Zitat von
arne99:
Grünen Pfeil
Ähm... Wusst ich auch nicht, aber
[equote="Defintion 'Grüner Pfeil'"]In der deutschen Straßenverkehrsordnung gibt es eine Unterscheidung zwischen grüner Pfeil und Grünpfeil.
Der "grüne Pfeil" (nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO) ist in der Scheibe des grünen Ampellichtes und besagt: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".
Quelle[/equote]
[equote="Defintion 'Grünpfeil'"]Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrsituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).
Quelle[/equote]
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Gigantischer Unterschied, sollte es mal Probs geben, wegen den "Grünen Pfeil", der als "Grünpfeil" gehalten wurde.