Zitat von
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Oder weniger abstrus Formuliert: Zu meiner privaten Datensphäre gehört doch auch meine Festplatte. Das heißt sie dürfen an ihr nichts ändern. Die Installation eines Fremdprogramms sehe ich durchaus als Änderung an!
Unter den Voraussetzungen, unter denen das geschehen darf, dürften auch Abhörgeräte in Deiner Wohung installiert werden...
Wobei sich letzteres wohl deutlich einfacher bewerkstelligen lassen dürfte, als ersteres
Wenn ich recht informiert bin, wird übrigens das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung vom gleichen Senat gefällt, wie das zur Online-Durchsuchung in NRW.