Schön ist vor allem, dass das Gericht uns ein neues Grundrecht beschert hat. Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Klingt kompliziert, schafft aber auf jeden Fall ein verfassungsmäßiges Recht auf Privatsphäre am PC
Mal schauen, ob sie es direkt auch auf das Urteil für die Vorratsdatenspeicherung anwenden. Anbieten würd es sich ja