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http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
Zwischenbilanz: Das Gesetz in NRW ist verfassungswidrig. Schäuble muss für sein BKA-Gesetz anders tätig werden, sonst kann er es vergessen. Das Ausforschen ist nur erlaubt, wenn dringende Verdachtsmomente vorliegen. Gerade beim letzten Punkt dürfte es spannend werden, denn wir erinnern uns:
Hausdurchsuchungen werden nicht einfach so gemacht; das wird auch geprüft.
Und mittlerweile kann auch schon das Bloggen den Staatsschutz (!)
auf den Plan rufen.