Zitat von
MathiasSimmack:
Mir war, als hätte er gesagt, dass man darauf bestehen kann, dass als Zeuge ein öffentlich Bediensteter anwesend ist. Der Einfachheit halber macht das einer von den Beamten, die anwesend sind, was aber so nicht erlaubt ist. Zumindest darf der sich dann nicht an der Durchsuchung beteiligen. Na ja, ich schau's mir noch mal an.
So ab Minute 22-25. Er hat gerade empfohlen daß es kein Polizeibeamter ist, was die StPO auch so vorgibt. Wenn man sich aber darauf einläßt, solle man sicherstellen, daß sich derjenige nicht an der Durchsuchung beteiligt.
Es darf
ein Gemeindebestellter sein, oder
zwei Einwohner der Gemeinde. Bei der Wahl, wenn es bspw. keinen Gemeindebestellten gibt oder der unpäßlich ist, besteht für die Beamten dann freie Wahl.