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Quelltext und Geistiges Eigentum

Ein Thema von Schubi · begonnen am 2. Jul 2006 · letzter Beitrag vom 4. Jul 2006
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Seite 1 von 3  1 23      
Schubi

Registriert seit: 4. Nov 2003
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Delphi 2006 Professional
 
#1

Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 20:36
Hallo zusammen!

Hab mal eine kurze rechtliche Frage.
Ich war anfangs bei meinem Arbeitgeber nur geringfügig beschäftigt, also ohne Arbeitsvertrag auf 400€-Basis. Das war ein Jahr lang. In dieser Zeit habe ich den Großteil einer Software für meinen Arbeitgeber entwickelt. Danach wurde ich fest eingestellt. Die Software wurde in dieser Zeit noch etwas angepasst und gepflegt.

Nun bin ich gekündigt und mich würde interessieren bei wem die REchte am Quelltext liegen.
Doch eigentlich an mir, da zur Zeit der Entwicklung kein Arbeitsvertrag existierte, oder?
Mein Arbeitgeber verlangt die Quelltexte und rechtfertigt sich damit, dass ich ja in der Zeit trotzdem Geld erhalten hätte (400€/Monat, wie gesagt ohne jegliche Unterschrift und Arbeitsvertrag).

Kann mir Jemand weiterhelfen?


Gruß,

Schubi
Christian Schubert
Ich fange gerade erst an, den Umfang meiner Ahnungslosigkeit zu begreifen...
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arbu man

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Delphi 7 Professional
 
#2

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 20:40
Nun warum hätte dir dein Arbeitgeber denn sonst 400€ jeden Monat überwiesen sicher nicht weil er lust dazu hatte sondern weil er für dieses Geld deine Arbeit verlangt, also denke ich ist dieser im Recht.
Björn
>> http://bsnx.net <<
Virtual DP Stammtisch v1.0"iw" am 19.09.2007 - ich war dabei!
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Bernhard Geyer

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Delphi 10.4 Sydney
 
#3

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 20:45
Wenn wirklich kein Arbeitsvertrag oder sonstige schriftliche Unterlagen vorgelegen haben und die SW in dieser Zeit entstanden ist (keine Bestehende SW weiterentwickelt) und du ebenfalls noch als "freischafender" SW-Entwickler nebenbei tätig warst könntest Du natürlich argumentieren das Du die SW allgemein Entwickelt hast und nur vom Arbeitgeber für anpassungen bezahlt wurdest. Ich denke aber nicht das du damit 'ne Chance vor Gericht hast da deine SW vermutlich genau nur für diese Firma verwendbar ist und die SW auch keinen allgemein verwendbaren Ansatz verfolgt.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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Schubi

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Delphi 2006 Professional
 
#4

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 21:05
Die Software ist direkt für meinen Arbeitgeber entstanden, ist aber allgemein einsetzbar.
Mein Ansatz war nur dass der Quelltext doch eigentlich mein geistiges Eigentum sein müsste, so lange kein Arbeitsvertrag vorhanden war.
Christian Schubert
Ich fange gerade erst an, den Umfang meiner Ahnungslosigkeit zu begreifen...
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Benutzerbild von Bernhard Geyer
Bernhard Geyer

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#5

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 21:08
Zitat von Schubi:
Die Software ist direkt für meinen Arbeitgeber entstanden, ist aber allgemein einsetzbar.
Mein Ansatz war nur dass der Quelltext doch eigentlich mein geistiges Eigentum sein müsste, so lange kein Arbeitsvertrag vorhanden war.
Nein. Auch ein mündlicher Vertrag kann genügen. Und alleine das Du Monatliches Gehalt bezogen hast spricht für den Vertrag.
Die SW ist allgemein einsetzbar - OK. Glaubst Du aber das du einem Gericht glaubhaft machen kannst das die SW auch entstanden wäre wenn Du von deinem Ex-Arbeitgeber kein Geld für "Anpassungen" bekommen hättest?
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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Schubi

Registriert seit: 4. Nov 2003
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Delphi 2006 Professional
 
#6

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 21:15
Das nicht. War ja direkt im Auftrag von ihm.
Christian Schubert
Ich fange gerade erst an, den Umfang meiner Ahnungslosigkeit zu begreifen...
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Benutzerbild von stoxx
stoxx

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#7

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 22:15
Erfahrung ist das, was Du bekommst, wenn Du nicht das bekommst, was Du eigentlich bekommen wolltest.
Phantasie ist etwas, was sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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alzaimar
(Moderator)

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Delphi 2007 Enterprise
 
#8

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 22:23
Meine Meinung: Die Software gehört der Firma, keine Frage. Selbst wenn Du Freischaffender wärst und im Auftrag der Firma entwickelt hättest, hätte die Firma Anspruch auf den Quellcode. Hier ist es zudem noch so, das du extra dafür bei der Firma angestellt warst. Das dur nur 400 Euronen dafür bekommen hast, ist dein Pech.

Folgendes empfehle ich ausdrücklich nicht:
Zitat von Ein ganz schlechter Berater:
Es hält Dich aber nicht davon ab, den Quellcode "unleserlich" zu machen, sodaß die Firma zwar die SW hat, aber nicht viel damit anfangen kann. Mit 'unleserlich' meine ich, die Identifier in 'i1' bis 'i99999' umzubenennen. Das ist zwar auch nicht trivial, mit einem kleinen Parser aber kein Problem. Zur Not tut es auch ein Search&Replace-Tool. Ich weiss nicht, ob man verlangen kann, das der Quellcode hübsch sein muss.

Es hält dich aber auch niemand davon ab, die SW an die Konkurrenz zu verschenken, sofern signifikante Änderungen im Code und der Oberfläche durchgeführt wurden. Sofern Du 'Business Logic' implementiert hast, würde sich die Konkurrenz darüber natürlich auch freuen. Und DAS könntest Du vielleicht sogar legal tun, weil Du ja keinen Arbeitsvertrag mit NDA unterschrieben hast. Auf der anderen Seite hast Du vielleicht einen Werksvertrag abgeschlossen, wobei das aber bei dem Angestelltenverhältnis fraglich ist.
An Deiner Stelle würde ich mich mal mit der Firma an einen Tisch setzen und die ganze Sache in Ruhe klären. Das ist die sinnvollste Sache. Z.B. würde ich denen mal mitteilen, das ein anderer Programmierer wohl kaum in der Lage sein wird, die SW so gut wie Du zu pflegen und weiterzuentwickeln. Insofern könnte man über einen Service- und Wartungsvertrag nachdenken.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
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GuenterS

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#9

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 22:34
Zitat von alzaimar:
Meine Meinung: Die Software gehört der Firma, keine Frage. Selbst wenn Du Freischaffender wärst und im Auftrag der Firma entwickelt hättest, hätte die Firma Anspruch auf den Quellcode. Hier ist es zudem noch so, das du extra dafür bei der Firma angestellt warst. Das dur nur 400 Euronen dafür bekommen hast, ist dein Pech.

Folgendes empfehle ich ausdrücklich nicht:
Zitat von Ein ganz schlechter Berater:
Es hält Dich aber nicht davon ab, den Quellcode "unleserlich" zu machen, sodaß die Firma zwar die SW hat, aber nicht viel damit anfangen kann. Mit 'unleserlich' meine ich, die Identifier in 'i1' bis 'i99999' umzubenennen. Das ist zwar auch nicht trivial, mit einem kleinen Parser aber kein Problem. Zur Not tut es auch ein Search&Replace-Tool. Ich weiss nicht, ob man verlangen kann, das der Quellcode hübsch sein muss.

Es hält dich aber auch niemand davon ab, die SW an die Konkurrenz zu verschenken, sofern signifikante Änderungen im Code und der Oberfläche durchgeführt wurden. Sofern Du 'Business Logic' implementiert hast, würde sich die Konkurrenz darüber natürlich auch freuen. Und DAS könntest Du vielleicht sogar legal tun, weil Du ja keinen Arbeitsvertrag mit NDA unterschrieben hast. Auf der anderen Seite hast Du vielleicht einen Werksvertrag abgeschlossen, wobei das aber bei dem Angestelltenverhältnis fraglich ist.
An Deiner Stelle würde ich mich mal mit der Firma an einen Tisch setzen und die ganze Sache in Ruhe klären. Das ist die sinnvollste Sache. Z.B. würde ich denen mal mitteilen, das ein anderer Programmierer wohl kaum in der Lage sein wird, die SW so gut wie Du zu pflegen und weiterzuentwickeln. Insofern könnte man über einen Service- und Wartungsvertrag nachdenken.
Finde das ist auch eine sehr schlechte Beratung, weil ich mir vorstellen kann, dass keine Firma ein Interesse daran hat, jemanden einzustellen, welcher im Falle einer Trennung, die Business Logic und andere Dinge an die Konkurrenz verschenkt.
Günter
Pünktlichkeit ist die Fähigkeit vorherzusagen um wieviel sich der Andere verspäten wird.
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Benutzerbild von stoxx
stoxx

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1.111 Beiträge
 
#10

Re: Quelltext und Geistiges Eigentum

  Alt 2. Jul 2006, 22:40
also ich würde auf gar keine Ratschläge hören wenn sie nicht von juristischer Fachkenntis geprägt sind.
Eventuell würde ich die frisch ab 1. Juli geltende Reglung ausnutzen, dass Anwaltshonorare (nur für Beratungen nicht für Vertretungen in Prozessen) frei verhandelbar sind und nicht mehr gesetzlich festgelegt sind, um vielleicht ein preiswertes Gespräche bei einem Fachanwalt zu suchen. Wenn Du eine Frau wärst, könntest Du ihn ja mit großen Schmollaugen angucken

Die Erfahrung von Freunden( ich zum Glück nicht) zeigt wohl, dass eine genaue Vorhersagbarkeit vor Gericht schlecht möglich ist. Beachten würde ich wohl nur, dass Gerichte wohl Dinge bewerten an die ein Normalbürger kaum denkt.
(zum Beispiel auch die Tatsache, warum dem Arbeitgeber die Quelltexte bisher nicht so wichtig waren und warum er sie gar nicht hat - könnte ihm auch negativ ausgelegt werden)

Aber ob Dir das wirklich alles sooo wichtig ist, musst Du selber wissen.
Es steht Dir natürlich frei die Sofware neu zu entwickeln und (muss dann auch wirklich irgendwie anders sein, und wenn Dein ehemaliger Arbeitgebet "böse" ist, kann es vor Gericht wohl auch zu Softwaregutachten kommen).
Das Leben ist ein Risiko, und vielleicht gabs ja auch einfach nur Streit bei Euch beiden oder Dein Arbeitgeber war unzufrieden mit Dir geworden, so dass er nur daran interssiert ist die Quelltexte zu bekommen und es ist ihm egal, was Du danach damit machst.
Also dann

frag dochmal in diesem Forum, vielleicht kann Dir ja dort jemand viel besser weiterhelfen.

http://www.recht.de/
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