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Olli
Beta-Test
So. Ich brauche jetzt mal ein paar Mutige, die mindestens Windows 2000 installiert haben (NT4 könnte funktionieren, ich kann und will es aber nicht garantieren, da die entsprechende Software bei meinem MSDN-Abo nicht mehr enthalten ist! Der Treiber selbst ist soweit fertig und wird von mir jetzt noch einigen kleinen Tests unterworfen. Danach kann die Betaphase starten. Also, wer hat Windows 2000 aufwärts, ein wenig Mut zum Risiko (der Rechner kann mit einem BlueScreen abstürzen) und mindestens einen LPT-Port?! ![]() Den Treiber habe ich dann natürlich schon kurz getestet, aber erstens habe ich keine Geräte die am LPT hängen und direkt angesprochen werden wollen (kann also nur Laden/Entladen und die "nicht-spezifischen" IOCTLs testen) und zweitens brauche ich eine breitere Testplattform. Den mutigen Testern winkt eine Erwähnung in der Dokumentation. Was brauche ich von den Testern:
Sollte jemand das Bedürfnis verspüren schon während der Betaphase den Code für den Treiber haben zu wollen, so kann ich diesen über PM gern zuschicken (diejenigen sollten dann aber auch Kenntnisse in der Treiberprogrammierung vorweisen können, weil mir in der Betaphase niemand damit hilft Fragen zu stellen!). Lizenzen Die Lizenz des Treibers wird die GPL sein (erst nach der Beta!!!). Ja, richtig gehört. Das hat damit zu tun, daß Verbesserungen am Code auch zurückfließen sollen. Allerdings wird eine Binärdatei, welche den Treiber als Daten oder in einer Ressource einbindet, nicht automatisch von der GPL erfaßt werden (dies gilt nur für die Orginal-Distro!). Den unmodifizierten Quellcode kann man ja dann jederzeit von der Orginalseite runterladen, weshalb ihr ihn nicht extra bereitstellen müßt. Nach Beendigung einer Betaphase biete ich freiwilligen Support insofern es mir meine Zeit erlaubt - wer mehr will oder braucht kann mit mir einen Wartungsvertrag abschließen. Der Support wird sich allerdings nur auf "autorisierte Distributionen" erstrecken. Das ist nur der Code der Orginal-Distro in einer bekannten Form (der problematische Treiber muß mir mitgeliefert werden und ich vergleiche die MD5 erstmal mit meinen veröffentlichten Versionen). Die APIs zum Ansprechen werden als C und Delphi-Modul mitgeliefert. Dieser Usermode-Teil steht dann unter der ZLIB-Lizenz. Während der allerersten Betaphase dürfen weder der Treiber noch die Usermode-Module weiterverbreitet werden! Die obigen Lizenzbedingungen treten erst in Kraft sobald die erste Stable veröffentlicht wurde. Gruß, |
Olli |
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#21
![]() ![]() Das ist nicht gerade mein Spezialgebiet, aber du solltest dich da VORHER genauer informieren.
![]() ... ![]() Dir ist klar, dass im Sinne der GPL ein Treiber als DLL oder eigenstaendiges Programm gaelte?! ... Nachtrag: Vielleicht sollte ich erwaehnen, dass das bei weitem nicht mein erstes OpenSource-Projekt ist und ich auch mit verschiedenen Lizenzen arbeite ... hier jene, die ich im Moment als fuer mich am wichtigsten erachte: ![]() ![]() ![]() ![]() Noch'n Nachtrag: Dir ist klar, dass es nicht gerade als hoeflich gilt Auslassungen in Zitaten nicht ordentlich zu markieren. Da war doch noch einiges vor "Gruß," was genau deine Argumentation entschaerft haette ... bspw.: "Die APIs zum Ansprechen werden als C und Delphi-Modul mitgeliefert. Dieser Usermode-Teil steht dann unter der ZLIB-Lizenz." ... die ZLIB-Lizenz ist am ehesten mit PUBLIC DOMAIN (dt: "gemeinfrei") zu vergleichen ... macht also Sinn. nein, ist mir nicht klar: du kannst nicht einfach eigene Zusätze und Ausnahmen zur GPL dazudefinieren, das lässt die GPL nicht zu und meiner Meinung nach ist alles, was du als Erweiterung in deine Lizenzbedingungen einfügst, von vornherein rechtlich unwirksam. Nach Meinung von Linus Torvalds steht z.B. jegliches Programm, das unter Linux läuft, automatisch unter GPL, egal ob der Ersteller damit einverstanden ist oder nicht. Das ist zwar nicht ganz unumstritten, aber da ich damit rechnen muss, dass diese "Infektionstheorie" von einem Gericht anerkannt wird, kann ich keine GPL-Software für ein professionelles Projekt verwenden. Ob es zulässig ist, verschiedene Teile einer Software unter verschiedene Lizenzen zu stellen, übersteigt meine juristischen Kenntnisse, aber auf solche zweifelhaften Tricks würde ich mich lieber nicht verlassen. Unter harten GPL-Verfechtern gilt wohl allgemein die Vorstellung, eine Zeile GPL -> ganzes Softwarepaket GPL. Aber unter uns brauchen wir das nicht weiter zu diskutieren, ich benutze die Software halt nicht. Es könnte aber sein, dass dich mal jemand verklagt, wenn sich herausstellt, dass du ihm Lizenzrechte gewährt hast, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, und er deswegen nachträgliche Lizenzgebühren an irgendjemand zahlen muss. Oder er bekommt eine Abmahnung von einem selbsternannten GPL-Interessenvertreter. Eine Industriefirma, die dein Interface für eine Steuerung benutzt, könnte dadurch eine in der Höhe kaum begrenzten Schaden erleiden. Gruss Reinhard |
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Olli
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#22
![]() nein, ist mir nicht klar: du kannst nicht einfach eigene Zusätze und Ausnahmen zur GPL dazudefinieren, das lässt die GPL nicht zu und meiner Meinung nach ist alles, was du als Erweiterung in deine Lizenzbedingungen einfügst, von vornherein rechtlich unwirksam.
![]() Nach Meinung von Linus Torvalds steht z.B. jegliches Programm, das unter Linux läuft, automatisch unter GPL, egal ob der Ersteller damit einverstanden ist oder nicht. Das ist zwar nicht ganz unumstritten, aber da ich damit rechnen muss, dass diese "Infektionstheorie" von einem Gericht anerkannt wird, kann ich keine GPL-Software für ein professionelles Projekt verwenden.
![]() Ob es zulässig ist, verschiedene Teile einer Software unter verschiedene Lizenzen zu stellen, übersteigt meine juristischen Kenntnisse, aber auf solche zweifelhaften Tricks würde ich mich lieber nicht verlassen. Unter harten GPL-Verfechtern gilt wohl allgemein die Vorstellung, eine Zeile GPL -> ganzes Softwarepaket GPL.
![]() Aber unter uns brauchen wir das nicht weiter zu diskutieren, ich benutze die Software halt nicht. Es könnte aber sein, dass dich mal jemand verklagt, wenn sich herausstellt, dass du ihm Lizenzrechte gewährt hast, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, und er deswegen nachträgliche Lizenzgebühren an irgendjemand zahlen muss.
![]() Oder er bekommt eine Abmahnung von einem selbsternannten GPL-Interessenvertreter.
![]() ![]() Eine Industriefirma, die dein Interface für eine Steuerung benutzt, könnte dadurch eine in der Höhe kaum begrenzten Schaden erleiden.
Nachtrag: Wenn die keinen Support wollen, wäre die Lizenz u.U. sogar genauso kostenlos wie die GPL, nur eben ohne deren Haken. |
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