Zitat:
... Bei Gefahr in Verzuge kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft." Im Extremfall wäre es also möglich, dass ein BKA-Beamter, der vom Präsidenten mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurde, eine Online-Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzuge" anordnet und bis zu drei Tage die Computer tatsächlicher oder vermeintlicher Verdächtigter ausspionieren lassen kann, ohne dass ein Gericht einschreitet. ...
Nett. Das hat er wahrscheinlich nur vergessen zu erwähnen..