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Lizenz der Programmierten Anwendung

Ein Thema von Computerbabalulu · begonnen am 19. Mai 2006 · letzter Beitrag vom 20. Mai 2006
 
Olli
(Gast)

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#20

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:45
Zitat von sakura:
Das muss nicht drinne stehen. Es ist während der Arbeitszeit entstanden und somit bereits durch den Lohn entgolten -> gehört der Firma.
Und genau das ist ein Irrtum! Es ist dann entgolten, wenn er genau für das bezahlt wird. Ansonsten steht ihm zumindest eine Art Provision zu.

Die dt. Rechtssprechung geht davon aus, wenn bspw. ein Arbeiter etwas erfindet, was dem Betrieb Einsparungen bringt, daß dies anteilig zu vergüten ist und eben nicht durch einen Arbeitsvertrag abgegolten ist.

Übrigens: in anderen Ländern gehört sogar alles was außerhalb der Arbeitszeit gemacht wurde dem Arbeitgeber. Ich hatte da vor Kurzem selbst eine Auseinandersetzung (wie einige sicher wissen, im EU-Ausland).

Zitat von RavenIV:
Du bist lediglich berechtigt, shell-scripte, batchfiles und solche Sachen zu erstellen.
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag.
Kleine Tools sind aber nicht zwangsläufig mit "kommerzielle Software" zu fassen. Vielmehr ist das dann unter "script-artig" einzuordnen.

Zitat von RavenIV:
Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Igitt, "geistiges Eigentum", klingt für mich genauso idiotisch wie "Eigentümer eines Grundstücks auf dem Mond". Daß er es auf dem Rechner des AG entwickelt war IMO nicht explizit ausgesagt - es könnte ja sein Laptop mit seiner Software sein, wo er die Tools programmiert.

Zitat von Igotcha:
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst?
Ich vermute jene Zustimmung ist in einem normalen Arbeitsvertrag eines Entwicklers impliziert, nur bei ihm eben nicht (s.o.).

Zitat von Igotcha:
Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"
Hast du das Projekt begonnen bevor du zu dem Arbeitgeber kamst? Wenn ja, solltest du dir überlegen den Source deinem AG zu lizensieren (nicht-exklusives Nutzungsrecht gegen Bares) oder eben es zu verweigern. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der 5 Zeilen keinen Anspruch auf das Gesamtwerk! Wenn er Wartung der Software wünschen sollte, kannst du das gegen Vorabzahlung (Bedingungen vorher aushandeln und mit AG in einem separaten Vertrag behandeln) auch anbieten (angenommen du willst das).

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