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Lizenz der Programmierten Anwendung

Ein Thema von Computerbabalulu · begonnen am 19. Mai 2006 · letzter Beitrag vom 20. Mai 2006
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Benutzerbild von RavenIV
RavenIV

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Delphi 2007 Enterprise
 
#11

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:00
@Igotcha:
interessante Frage zu deiner Erklärung.
Bei uns in der Firma sind wir ein Team aus 12 Entwicklern. Wenn nun ein Arbeits-Kollege von mir einen von mir entwickelten Quellcode (auf den ich ja das Urheberrecht habe) verändert, dann macht er sich laut deiner Erklärung strafbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.

Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Ebenso würde ich mich strafbar machen, wenn ich den von mir (für die Firma) entwickelten Quellcode anderswertig verwerten würde.

Aber bevor hier weitere Vermutungen oder Unwahrheiten kundgetan werden, sollte sicher ein Jurist hinzugezogen werden. Oder man wirft einfach ein graues Tuch über das Thema und keiner stellt irgendwelche weiteren Fragen. Wo kein Kläger, da keine Anklage.
Klaus E.
Linux - das längste Text-Adventure aller Zeiten...
Wer nie Linux mit dem vi konfiguriert hat, der hat am Leben vorbei geklickt.
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Igotcha

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Delphi 2006 Professional
 
#12

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:12
Zitat von RavenIV:
@Igotcha:
interessante Frage zu deiner Erklärung.
Bei uns in der Firma sind wir ein Team aus 12 Entwicklern. Wenn nun ein Arbeits-Kollege von mir einen von mir entwickelten Quellcode (auf den ich ja das Urheberrecht habe) verändert, dann macht er sich laut deiner Erklärung strafbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst?

Zitat:
Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Das "geistige" Eigentum ist genau das, was Du kreativ als "Urheber" geschafft hast. Verwendest Du z.B. geschützte Verfahren Deiner Firma in der Software, fallen diese nicht darunter.

Zitat:
Ebenso würde ich mich strafbar machen, wenn ich den von mir (für die Firma) entwickelten Quellcode anderswertig verwerten würde.
Ja! Urheber muss nicht = Eigentümer sein (s.o.).

Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"

Zitat:
Oder man wirft einfach ein graues Tuch über das Thema und keiner stellt irgendwelche weiteren Fragen. Wo kein Kläger, da keine Anklage.
Genau das ist die Praxis. Denn was in den meisten Arbeitsverträgen (von vor x Jahren) drin steht, ist eine AG-Meinung, was aber nicht heisst, dass es mit dem Urheberrecht vereinbar ist.
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Computerbabalulu

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233 Beiträge
 
#13

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:18
Wow

Da hab ich ja wohl für einige Verwirrung gesorgt. Jedenfalls blick ich jetzt nicht mehr durch
Einige gute Ansatzpunkte sind dabei. Jetzt müsste man nur noch wissen ob es wirklich so ist.
Besonders mit dem Urheberrecht am Quellcode ist das natürlich eine Interessante Sache für mich.

Zitat:
Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht).
Das wäre ja quasi ein Super Kündigungsschutz
Frank
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RavenIV

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Delphi 2007 Enterprise
 
#14

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:48
Ein höchst interessantes und auch brisantes Thema.
Da wir uns vermutlich alle nicht richtig auskennen (bzw. nie richtig darum gekümmert haben), sollten wir die Diskussion hier schliessen, bis einer kommt, der sich richtig auskennt.

Bitte an einen Admin: Thead schliessen.
Klaus E.
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Luckie

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#15

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:51
Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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RavenIV

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#16

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:53
Zitat von Luckie:
Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?
meinst Du, der Arbeitgeber kennt sich besser aus?

also wenn ich meinen Chef als Beispiel nehme, dann sehe ich hier schwarz.
Klaus E.
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#17

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 16:58
Aber wenn er sagt, es ist OK, dann gibt es auch kein Problem. Da wo kein Kläger, kein Richter.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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#18

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 17:16
Hi,

auch wenn Du der Urheber des Quelltextes bist und alle Rechte daran hast, sieht die Realität oft anders aus.

Bei Softwareaufträgen, die ein Unternehmen extern vergibt, ist es mittlerweile üblich die Übergabe des Quelltextes an den Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Dann kann der Auftraggeber mit dem Quelltext zu einem anderen Entwickler gehen und die Software dort weiterprogrammieren lassen, wenn er mit Dir irgendein Problem hat.

Und wenn Du für Deinen Arbeitgeber in dessen Auftrag Software entwickelst, bist Du zwar der Urheber, aber kein Chef käme auch nur auf die Idee, Dich zu fragen, ob Dein Kollege X an "Deinem" Quelltext etwas ändern dürfte, oder?



Gruß
Frank
"Ich habe Dinge gesehen, die ihr Menschen niemals glauben würdet. Gigantische Schiffe, die brannten, draußen vor der Schulter des Orion" - Roy Batty
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Computerbabalulu

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#19

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 17:23
Hallo Michael

Zitat:
Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?
Nun, wenn man so etwas im vorfeld klärt mag der Weg zum Arbeitgeber sicher erst einmal der richtige Weg sein.
Wenn das Verhältnis aber nun so gespannt ist, das einem bereits die Kündigung droht, ist der Weg wohl nicht mehr so geschickt gewählt.
Hier sollte man sich vorher dann doch genau schlau machen wie die rechtliche Situation ist, da es hier eventuell um einiges an Bahrgeld geht.
Daher würde ich schon gerene genauer wissen wie die Situation rechtlich einzuschätzen ist.

Gruß Frank
Frank
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Olli
(Gast)

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#20

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 17:45
Zitat von sakura:
Das muss nicht drinne stehen. Es ist während der Arbeitszeit entstanden und somit bereits durch den Lohn entgolten -> gehört der Firma.
Und genau das ist ein Irrtum! Es ist dann entgolten, wenn er genau für das bezahlt wird. Ansonsten steht ihm zumindest eine Art Provision zu.

Die dt. Rechtssprechung geht davon aus, wenn bspw. ein Arbeiter etwas erfindet, was dem Betrieb Einsparungen bringt, daß dies anteilig zu vergüten ist und eben nicht durch einen Arbeitsvertrag abgegolten ist.

Übrigens: in anderen Ländern gehört sogar alles was außerhalb der Arbeitszeit gemacht wurde dem Arbeitgeber. Ich hatte da vor Kurzem selbst eine Auseinandersetzung (wie einige sicher wissen, im EU-Ausland).

Zitat von RavenIV:
Du bist lediglich berechtigt, shell-scripte, batchfiles und solche Sachen zu erstellen.
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag.
Kleine Tools sind aber nicht zwangsläufig mit "kommerzielle Software" zu fassen. Vielmehr ist das dann unter "script-artig" einzuordnen.

Zitat von RavenIV:
Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Igitt, "geistiges Eigentum", klingt für mich genauso idiotisch wie "Eigentümer eines Grundstücks auf dem Mond". Daß er es auf dem Rechner des AG entwickelt war IMO nicht explizit ausgesagt - es könnte ja sein Laptop mit seiner Software sein, wo er die Tools programmiert.

Zitat von Igotcha:
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst?
Ich vermute jene Zustimmung ist in einem normalen Arbeitsvertrag eines Entwicklers impliziert, nur bei ihm eben nicht (s.o.).

Zitat von Igotcha:
Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"
Hast du das Projekt begonnen bevor du zu dem Arbeitgeber kamst? Wenn ja, solltest du dir überlegen den Source deinem AG zu lizensieren (nicht-exklusives Nutzungsrecht gegen Bares) oder eben es zu verweigern. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der 5 Zeilen keinen Anspruch auf das Gesamtwerk! Wenn er Wartung der Software wünschen sollte, kannst du das gegen Vorabzahlung (Bedingungen vorher aushandeln und mit AG in einem separaten Vertrag behandeln) auch anbieten (angenommen du willst das).

Laß dich nicht über's Ohr hauen
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