Zitat von
Nuclear-Ping:
Die muss afaik seit 01.01.2004 auf einer Rechnung enthalten sein. Ist sie es nicht, ist es keine gültige Rechnung und die wird dir auch keine Firma bezahlen. Und so eine Nummer bekommst du vom Finanzamt, in der Regel geht das einher mit einer Gewerbeanmeldung.
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei einer solchen Rechnung ohne Steuernummer kannst Du - sofern ausgwiesen - nur die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.
Wenn eine kleine Firma - aus welchem Grunde auch immer - z.B. eine Couch von privat ankauft, dann bekommt die Firma eine 'Private Rechnung' bzw. eigentlich eher eine Quittung von der Privatperson, dass die Firma für die Couch einen Betrag von xy € an die Privatperson bezahlt hat. Diese Quittung läuft ganz normal als Beleg in die Buchhaltung und sowas kann von der Firma einwandfrei als Ausgabe/Aufwand verrechnet werden. Ist gar kein Problem, auch ohne Steuernummer.