Nicolai: Bond mit vaio/BMW/VW ist nicht Schleichwerbung, sondern:
Zitat von
Wikipedia:
Product Placement ist in Deutschland bisher verboten. Als Ausnahme erlaubt ist die sogenannte Produktbeistellung, bei der Firmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung stellen (zum Beispiel Autos) und im Gegenzug die entsprechenden Firmenlogos etc. im Film zu sehen sind. Geld darf hierbei jedoch keines fließen. Unerlaubtes Product placement nennt sich im deutschen Sprachraum Schleichwerbung.
Das mit den Uhren ist in dem Sinne auch keine Schleichwerbung, sondern eine Bezugnahme auf ein Konkurrenzprodukt, und das ist nicht verboten, solange man dabei die Konkurrenz nicht verunglimpft oder ähnliches.
Was du vielleicht noch meintest, ist, dass der Topic-Eröffner durchaus im Auftrag seines Auftraggebers eine Software entwickeln darf, die zum Beispiel solche Bilder in Videos einbaut, aber zumindest in der EU darf diese dann nicht zu solchen Zwecken missbraucht werden. Daher mein Hinweis, so etwas besser nicht außerhalb von Forschung oder Therapie einzusetzen und die Frage war ja ursprünglich (auch laut Titel), inwieweit das erlaubt ist. Da man das normalerweise direkt oder indirekt für Werbung einsetzt (und sei es nur der namenlose Burger oder das namenlose Eis, der/das im Kino eingeblendet wird, damit die Besucher sich was zu futtern kaufen), dürfte das Gesetz durchaus für den Topic-Eröffner wesentlich sein.