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OregonGhost:
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Das „Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen“ des Europarates definiert in Artikel 13 das Gebot der Trennung der Werbung vom Programm: „Schleichwerbung ist nicht erlaubt, insbesondere die Darstellung von Erzeugnissen oder Dienstleistungen in Sendungen, wenn dies Werbezwecken dient.“[2].
Deutsches Gesetz dazu (§4 (3)).
Den Effekt als solchen darfst du natürlich nutzen, aber nicht zu Werbezwecken oder ähnlichem. Ich würde also außerhalb von forschungs- oder therapeutischen Zwecken davon Abstand nehmen. Was das Technische angeht: Da der Effekt (angeblich) auch im Kino eintritt und man dort 24 bzw. 25 Bilder pro Sekunde hat, sollte er mit 10ms Einblendezeit zu erreichen sein (25 Bilder wären ja 40ms).
Aber so darf man das Gesetz auch nicht verallgemeinern. Wenn eine Firma dafür zahlt, ist das auch ok. Ich denke da speziell an Bond mit den vaio-Sachen oder dem tollen Dialog "Ist das eine Rolex?" - "Nein, eine Omega." - Offensichtlicher gehts ja kaum noch^^