Zitat von
Meflin:
Zitat von
malo:
Doch, es geht _genau_ darum. Das ist der Grund für die Gesetze.
Ich wiederhole es gerne nochmal: Ein Verbot von rechtswidrig erlangten Beweismitteln schützt in keinster Weise davor, dass dir gefälschte Beweilsmittel untergejubelt werden und später gegen dich verwendet werden. Wie auch? Das hat ja absolut nichts mit dem Verfahren der Beweiserlangung zu tun.
Ich wiederhole mich auch gern nochmal: Die Gesetze sind nicht dafür da, Polizisten zu ärgern.
Die Polizei muss absolut korrekt arbeiten. Punkt.
Vielleicht sollte man auch über Strafen für Polizisten nachdenken, wenn diese sich _nicht_ korrekt verhalten.
Zitat:
Du gehst scheinbar davon aus dass die Beweise bei der Durchsuchung untergejubelt werden. Wieso sollte man das machen?
Weil es die einfachste Möglichkeit ist?
Zitat:
Man stellt das Kilo Koks einfach einen Tag vorher in die Wohnung und Durchsucht dann mit Befehl und findet es - was hätte dir ein Verbot der rechtswidrig erlangten Beweismittel gebracht? GAR NICHTS.
Ich sage nicht, dass es nicht trotzdem möglich ist jemandem Beweise unterzujubeln. Aber es ist weitaus schwieriger, weil man ja vorher unbemerkt in die Wohnung einbrechen und es dann auch noch da verstecken, wo keiner der Hausbewohner es findet. Weil wenn ich ein Kilo Koks in meinem Kleiderschrank finde, dann werde ich mir mit Sicherheit unverzüglich einen Anwalt besorgen und die Drogen loswerden.
Noch einmal: Die Gesetze sind nicht dafür da, um Polizisten zu ärgern, sondern sie bieten dem Bürger einen Schutz vor den Polizisten.
Ein Restrisiko bleibt selbstverständlich. Aber Restrisiken gibt es immer.