Zitat von
Phoenix:
Damit so etwas nie wieder vorkommt gibt es diese Gesetze und wir sollten - aus reinem Eigeninteresse - nicht daran rütteln.
Das heißt also dass du es wie ich befürwortest, dass auch rechtswidrig erlangte Beweismittel größtenteils trotzdem vor Gericht verwendet werden dürfen - denn das IST die gesetzliche Regelung
Zitat:
Das reinstellen am Tag vorher verstösst gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung -> rechtswidrig. Dadurch, dass die Wohnung so beeinflusst wurde kann KEIN einziger gefundener Beweis (auch die 20 Tonnen TNT in der Kiste hinter der Tür des Terroristen dessen Wohnung durchsucht wurde) mehr gültig sein
NATÜRLICH ist das rechtswidrig, wer behauptet etwas anderes? Aber du hast ja keine Chance zu beweisen, dass dir das untergejubelt wurde
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, in dem Fall würde dieses Verbot schlicht und ergreifend nicht ziehen, da ja die Beweisaufnahme trotzdem korrekt sein kann
natürlich ist der Beweis an sich falsch - aber du hättest auch mit einer derartigen Regelung KEINERLEI Chance, dich dagegen zu wehren, da ja bei der Beweisaufnahme gegen kein Gesetz verstoßen wurde und der Beweis dann unter einem derartigen Gesetz betrachtet noch rechtens wäre, da du ja wie gesagt nicht beweisen kannst, dass er nicht echt ist. Ein derartiges Gesetz bringt in dem Fall einfach nichts.
Also konstruiert bitte was neues.