Zitat von
Meflin:
Zitat:
Dennoch gilt in unserem Rechtsstaat der Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten'.
Nehmen wir an die Beweise dürften nicht verwendet werden - dann gäbe es ja nicht mal den Hauch eines Zweifels, jeder wüsste XY ist schuldig, nur machen könnte man nichts, das ist ja das perfide
Das mag möglicherweise perfide sein, aber es ist richtig so.
Wir (Deutschland) mussten uns irgendwann mal entscheiden:
Zitat:
"Lieber ein Unschuldiger im Gefängnis, als ein Schuldiger, der frei herum läuft."
oder
Zitat:
"Lieber ein Schuldiger, der frei herum läuft, als ein Unschuldiger im Gefängnis."
Wir haben uns für das Zweite entschieden.
Diese Gesetze sind ausschliesslich deswegen da, um den Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen. U.a. weil Macht korrumpiert. Hat ein Staat die Möglichkeit, mithilfe von illegalen Beweismitteln oder noch besser ohne Beweismittel, unliebsame Personen im Gefägnis (oder sonstwo) zu 'entsorgen', so wird er es früher oder später auch machen. Damit so etwas nie wieder vorkommt gibt es diese Gesetze und wir sollten - aus reinem Eigeninteresse - nicht daran rütteln.