Zitat von
malo:
Doch, es geht _genau_ darum. Das ist der Grund für die Gesetze.
Ich wiederhole es gerne nochmal: Ein Verbot von rechtswidrig erlangten Beweismitteln schützt in keinster Weise davor, dass dir gefälschte Beweilsmittel untergejubelt werden und später gegen dich verwendet werden. Wie auch? Das hat ja absolut nichts mit dem Verfahren der Beweiserlangung zu tun.
Du gehst scheinbar davon aus dass die Beweise bei der Durchsuchung untergejubelt werden. Wieso sollte man das machen? Man stellt das Kilo Koks einfach einen Tag vorher in die Wohnung und Durchsucht dann mit Befehl und findet es - was hätte dir ein Verbot der rechtswidrig erlangten Beweismittel gebracht? GAR NICHTS.