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Meflin:
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Dennoch gilt in unserem Rechtsstaat der Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten'.
Nehmen wir an die Beweise dürften nicht verwendet werden - dann gäbe es ja nicht mal den Hauch eines Zweifels, jeder wüsste XY ist schuldig, nur machen könnte man nichts, das ist ja das perfide
Nein, das weiß man nicht. Denn es ist nicht sicher, dass die Beweise echt sind, wenn die Polizei nicht korrekt vorgegangen ist.
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Darum geht es aber doch garnicht - wenn mir jemand Beweise unterjubelt, können die hinterher immernoch völlig legal wieder "gefunden" werden
Doch, es geht _genau_ darum. Das ist der Grund für die Gesetze.
Die Polizei muss soweit kontrolliert werden, dass das nicht möglich ist. Wenn ein Polizist mit einem Kilo Koks in deine Wohnung spaziert und niemand dabei ist, der ihn dabei beobachten kann - wie willst du jemals beweisen, dass ein Polizist die Drogen bei dir versteckt hat?
Deswegen gibt es Gesetze. Auch für Polizisten. Und es gibt nicht nur Befugnisse, sondern auch Verbote für Polizisten.