Zitat:
Dennoch gilt in unserem Rechtsstaat der Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten'.
Nehmen wir an die Beweise dürften nicht verwendet werden - dann gäbe es ja nicht mal den Hauch eines Zweifels, jeder wüsste XY ist schuldig, nur machen könnte man nichts, das ist ja das perfide
Zitat von
malo:
Es geht darum, dass auch die Ermittler kontrolliert werden müssen, damit die eben nicht die Chance haben wegen Korruption o.Ä. jemandem Beweise unterzujubeln (um das Beispiel von Phoenix aufzugreifen).
Ihr und eure untergejubelten Beweise - eine echte Liebesheirat
Darum geht es aber doch garnicht - wenn mir jemand Beweise unterjubelt, können die hinterher immernoch völlig legal wieder "gefunden" werden - was bringt mir dann ein Verbot von Verwendung illegal erlangter Beweismittel?
Das Thema "gefälschte Beweise" ist ein ganz anderes, als ob nun illegal gesicherte Beweise verwendet werden dürfen oder nicht.