Ich muss mal komplett zitieren:
Zitat von
Nikolas:
Zitat:
Aber vor der Wohnungsdurchsuchung steht ein gewisser Behördlicher Aufwand - und eine Wohnungsdurchsuchung wird nicht ohne einen konkreten, belegbaren Anfangsverdacht genehmigt. Eben weil dies ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist.
Und eine Onlinedurchsuchung geht in einer halben Stunde, so dass sie als Standardmittel eingesetzt wird?
Es geht nämlich um diesen
Beitrag, in dem folgendes Zitat steht:
Zitat:
Die Online-Durchsicht ist für Graf (auf IT-Themen spezialisierter Richter am BGH) das Pendant zur Hausdurchsuchung und obendrein eine akzeptable Maßnahme: "Ich persönlich würde eine Online-Durchsicht als weitaus angenehmer empfinden als wenn morgens um acht Uhr mein Computer herausgetragen wird."
Für mich ist der Unterschied groß: tauchen die Behörden morgens um 8 auf und nehmen den Rechner mit, dann weiß ich, dass a) ein Verdacht gegen mich besteht (zumindest hoffe ich das [1]), und dass man sich b) für den Inhalt meines Rechners interessiert. Bei einer ... hm ... "Online-Durchsicht" weiß ich das nicht.
[1] Hatten wir den
Link schon?