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Nikolas:
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Luckie:
Die Äußerung einer persönlichen Ansicht, und sei sie noch so hirnverbrannt, kann und darf in einem Rechtsstaat keine Straftat sein.
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Luckie:
Wenn ich es äußere trete ich damit aus meiner Privatspäre raus und muss mir der etwaigen Konsequenzen bewusst sein.
Was denn jetzt? Darf ich jetzt meine Meinung äussern oder nicht?
Ja, solange die Äusserung selber noch keine Straftat ist.
Ich darf sagen: "Ich breche in die Bank ein und töte die Wachen."
Ich darf auch sagen: "Ich werde mit einer Giftgasbombe in Fußballstadion gehen und einen Anschlag verüben." Diese Aussage selber ist keine Straftat.
Die Äusserung "Es gab keinen Holocaust" ist hingegen eine Straftat. Das ist zu Unterscheiden.
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Nikolas:
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Phoenix:
Derjenige würde wenn es nach Dir geht gleich wegen versuchten Mordes eingelocht werden, oder?
Wie liest du das in meine Aussage hinein? Ich habe nichts von einer Bestrafung geschrieben, sondern nur, dass man allein auf Grund einem möglichen Verletzung der Privatsphäre diese Quellen nicht nicht nutzen darf. Wenn meine Wohnung durchsucht wird, wird doch auch mein Tagebuch mitgenommen.
Aber vor der Wohnungsdurchsuchung steht ein gewisser Behördlicher Aufwand - und eine Wohnungsdurchsuchung wird nicht ohne einen konkreten, belegbaren Anfangsverdacht genehmigt. Eben weil dies ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist.