Zitat von
Delphi_Fanatic:
Wer mal zu diesem Thema die Stellungnahme einer Person lesen will, die wirklich Ahnung von der Materie
hat, der klickt mal bitte hier. Da wird über die Äußerungen vom SAP-Chef zum Thema Online-Durchsuchungen
berichtet :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96509
Natürlich kann man sich schützen - man muss nur aufpassen, dass man sich dabei nicht strafbar macht bzw. dass einem da keine Steine in den Weg gelegt werden. In den USA muss zum Beispiel ein verurteilter Filesharer kraft seiner Bewährungsauflagen ein staatliches Überwachungsprogramm mitlaufen lassen, will er ins Internet. Was ihn dazu zwingt, Windows zu benutzen, weil das Programm nur da läuft.
Man mag das für Spekulation halten - aber vielleicht wird der §202c StGB, der Herstellung, Verkauf und Einsatz sogenannter "Hacker-Tools" mit dem Zwecke, in Computernetze einzubrechen, mit Strafe belegt, soweit interpretiert oder irgendwann einmal so geändert, dass sämtliche Bundestrojaner-ungeeignete bzw. Bundestrojaner-abwehrende Software als "Hacker-Tool" illegal werden.
Konsequenz ist dann wieder, dass die Verbrecher und Terroristen munter verschlüsseln können - die scheren sich ja eine Dreck um die gesetze. Der brave Bürger wird dann überwacht. Der, und niemand anders! Und das ist das Problem an der Sache.
Zitat von
Kurt Beck:
Ist ein solches Instrument überhaupt sinnvoll, brauchen wir es? Ist es technisch umsetzbar? Und: Wie kann so etwas mit unserem Rechtssystem vereinbart werden?
Das sind die Fragen, die man stellen muss. Ich beantworte es mit "Nein, Nein, nur unzureichend, gar nicht".