sicher doch...
Zitat:
Besonders umstritten ist der neue § 202c StGB. Danach soll die Vorbereitung einer Straftat durch Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von geeigneten Computerprogrammen künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet werden.
Quelle:
Heise
Da das ganze so schwammig formuliert ist könnte das für jeden von uns böse folgen haben
gruß
reli