Zitat von
MrSpock:
Wenn er als neben der Bombenbastelanleitung auch eine so gebastelte Bombe mit sich führt, und die Polizei ihn dann auf frischer Tat ertappt, dann hat sich das Verfahren gelohnt!
Wenn eh gegen diese Person ermittelt wird kann sie auf althergebrachte Weise oberviert werden. Wenn sie Person dann mit der Bombe das haus verlässt wird sie erwischt. Das geht bisher nach geltendem Recht schon, so sind bisher diese Leute auch gefasst worden - dazu sind neue Gesetzte und/oder eine Onlinedurchsuchung nicht nötig.