Zitat von
delphis spassbremse:
was ist, wenn irgendwann ein Programmierer einen
Trojaner / o.Ä. schreibt, was genau dazu beitragen soll,
dass "Illegale Inhalte", wonach explizit gefahndet wird
auf den PC geladen werden, ohne dass der Anwender etwas davon
merkt.
Darum wurde ja bereits angemerkt, dass Richter den Beweisen nicht gutgläubig trauen können. Zitat aus dem Heise-Artikel, der ein paar Seiten zuvor verlinkt wurde:
Zitat:
Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor an der Technischen Universität Dresden, riet Richtern, die Echtheit der von staatlichen Schnüffelprogrammen übertragenen Daten anzuzweifeln. "Wenn ein Bundestrojaner auf dem Rechner läuft, verändert er automatisch das System, welches er untersucht", sagte der Experte. "Das widerspricht allen Gepflogenheit der Forensik und schwächt die Glaubwürdigkeit der gesammelten Daten." Zudem würden Kriminelle häufig fremde Rechner kapern und als Zwischenspeicher für illegale Dateien wie Kinderpornografie verwenden. Cracker oder Cyberkriminelle würden verbotene Daten nicht auf ihrem eigenen Rechner speichern, betonte Pfitzmann. Tatsächlich würde die Installation der "RFS" rasch an ihre Grenzen stoßen, wenn terroristische "Gefährder" von ihnen als schutzwürdig erachtete Dateien etwa auf verschlüsselten USB-Sticks lagern und für die Kommunikation Rechner in Internet-Cafés verwenden.
Und wie Hagen auch schon schrieb: so gesehen gibt es bei Daten nur Originale. Niemand kann mit 100% Sicherheit sagen, ob die bewusste Bombenbauanleitung (
) tatsächlich vom Benutzer heruntergeladen wurde, oder ob sie platziert wurde. Einen Zeitstempel kann man fälschen und eine Art C14-Methode zur Altersbestimmung gibt es nicht.