Zitat von
Phoenix:
Aber wer sich gegen den Trojaner wehrt - z.B. durch Verschlüsselung auf sicheren Geräten - scheint ja was zu verbergen zu haben und wird dadurch verdächtig - und dann wird gleich durch den nächstbesten Richter mal kurz die Vollüberwachung abgesegnet. Soviel zur Unschuldsvermutung...
Sind die Verfahren dazu schon festgelegt, dass ein "nächstbester Richter die Vollüberwachung absegnen" kann, weil einer seine Daten verschlüsselt oder ist es eine bewusste Übertreibung? Gilt eigentlich die Unschuldsvermutung, an der dir offensichtlich viel liegt, auch für Herrn Dr. Schäuble?