Zitat von
MrSpock:
sondern als Begründung dafür, warum man jetzt über Verfahren der Überwachung auch von Kommunikation über das Internet nachdenkt.
Die Überwachung der Kommunikation ist bereits jetzt möglich. Dazu muss man nicht das Grundgesetz ändern. Dazu muss man die bereits existierenden Vorschriften, Regelungen und Gesetze ein wenig modernisieren, denn die Kommunikation "über" das Internet findet in vielen Fällen auch erst mal "über" die klassische Telefonleitung statt. Der Provider kann verpflichtet werden, die Kommunikation zu speichern, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.