Zitat von
Hafish:
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.
Aber trotzdem guter Versuch.
Zum ersten: Wie kommst du jetzt hier plötzlich auf AGB?
Wenn, dann handelt es sich hier eher um eine EULA
Und die sind ja sowieso selten wirklich gültig
Aber selbst wenn wir mal von deinen AGB ausgehen, hier mal ein Auszug aus dem Deutschen Gesetz (und genau nach dem hat sich Microsoft in Deutschland auch zu richten):
Zitat von
§305c Abs.1 BGB:
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Und darunter fällt ja wohl eindeutig, dass ich eine gekaufte Software nicht einsetzen darf
Denn genau das ist doch der Sinn eines Softwarekaufs...
Und jetzt achte genau auf den Wortlaut: "Bestimmungen [...] werden nicht Vertragsbestandteil"
Da steht nichts davon, dass der gesamte Vertrag ungültig wird
Achso, und zum Thema Salvatorische Klausel und AGB:
Dir ist schon klar, dass die Salvatorische Klausel hier gar nicht benötigt wird, oder? Alles, was die nämlich aussagt, ist in AGB schon von Grund aus enthalten
Zitat von
§306 Abs.1 BGB:
Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Inwiefern ist also der Vertrag nichtig?
Zitat von
Hafish:
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.
Sorry, da liegst du falsch. Das Urteil sorgt in Verbindung mit geltendem deutschem Recht dafür, dass man mit einer einzeln gekauften OEM-Version eine vollkommen legale Version in den Händen hält