Hallo,
Zitat von
Hafish:
2) Leider bist du rechtlich nicht gut informiert, "Salvatorische Klauseln" sind in AGB entweder überflüssig oder unwirksam. In jedem Fall würde das Unwirksamsein einer Klausel, die gerade das Wesen des Vertrags ausmacht (bei OEM Versionen geht es nunmal um die Nutzungsberechtigung) dazu führen, dass der ganze Vertrag nichtig wäre. Also entweder ist der Vertrag nichtig oder nicht angenommen.
Aber trotzdem guter Versuch.
Wo steht hier was von AGB? Hier geht's um Softwarelizenzen.
Zitat von
Hafish:
3) Jetzt schreibe ich es zum dritten Mal, evtl merkst du es jetzt: Der BGH hat festgestellt, dass der Verkäufer von OEM Versionen sich nicht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht. Er hat nicht nicht nicht nicht nicht festgestellt, dass der Endbenutzer einen Lizenzvertrag mit MS schließt. Insofern ist auch das Urteil absolut nicht blödsinnig.
Ich habe mir gerade die Lizenzbestimmungen für mein Vista OEM durchgelesen. Da steht nirgends, dass ich das nicht einfach kaufen und legal auf meinem Rechner installieren darf. Der einzige einschränkende Passus, der drinsteht, lautet:
Zitat von
Vista OEM Lizenz:
Indem sie diese Lizenz annehmen, stimmen sie zu, dass Sie ein System Builder sind.
Und jetzt die Preisfrage: Was ist ein System Builder? Scheint mir ein seeehr schwammiger Begriff zu sein.
Gruß
xaromz