Und noch eine Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Puff,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht es
nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Von
einer Pauschalüberwachung könnte man nur dann reden, wenn die
zuständigen Behörden sämtliche Telekommunikationsvorgänge zeitgleich
verfolgen würden. Das ist weder mit der Richtlinie noch mit dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigt. Zudem werden keine
Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten.
Die Privatsphäre und der Datenschutz spielen für die Union eine wichtige
Rolle und bei Eingriffen sind Grenzen zu beachten, die nicht
überschritten werden dürfen. Gleichzeitig ist hier jedoch ein
schwieriger Spagat zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und einer
effektiven Verbrechensbekämpfung zu vollziehen. In erster Linie wird die
Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten
Kriminalität bedroht. Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt,
dass auch ein "paar Terroristen" eine verheerende Wirkung entfalten
können. Die Politik muss aus diesem Grund entsprechende Antworten
finden, da sie gegenüber ihren Bürgern auch eine Schutzpflicht hat.
Daher gibt die EU-Richtlinie einen vertretbaren Rahmen vor, in dem sich
der Schutz der Bürgerrechte und die effektive Verbrechensbekämpfung
miteinander vereinbaren lassen. Dem wird auch der Gesetzentwurf der
Bundesregierung gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings MdB