Hallo Bernhard,
ich bezweifel, daß hier in
DP Volljuristen vertreten sind und diese auch noch Fachanwalt in dem Bereich (internationales) Lizenzrecht sind, alles andere wäre ja unzulässige Rechtsberatung
Ich würde es nach meiner Rechtsauffassung so machen: Bestätigen lassen, daß der Empfänger (hoffentlich nur einer) ein
MSDN Abo gleichen Umfangs hat - was diese VM betrifft. Dann eine lizenzrechtliche temporäre Zuverfügungstellung vereinbaren und dabei selbst keine weiteren Kopien dieser VM nutzen. Nach Rückerhalt wird alles zurückabgewickelt.
Dies sollte dem Sinn der Lizenzvereinbarung am nächsten kommen.
Aber: Absolut sicher bist Du aber nur nach Rücksprache mit einem Anwalt. Dafür gibt es die nunmal und die haften dementsprechend ja auch.
Gruß winkel79