Hi ChrisE,
also erstmal sind alle Fragen bezüglich Lizenzen ja rechtlicher Natur und daher ist sowas ja selbst für Juristen strittig. Eine konkrete Antwort eines Nichtjuristen könnte man ja schon als unzulässige Rechtsberatung sehen
Aber ich schreibe mal, wie ich das ganze verstehe:
- Mit dem MPL-Code ist nicht der Programmcode, sondern der Lizenztext gemeint
- Du erwähnst in Anleitung oder Aboutbox oder einem zusätzlichen Hinweisfile, was Du von wo nimmst bzw. benutzt (Netterweise machst Du das alles) - dies ist ja vergleichbar einer Quellenangabe einer wissenschaftlichen Facharbeit
- Änderst Du Teile des unter MPL stehenden Programmcodes gibst Du diesen ebenso frei, downloadbar oder wie auch immer bzw. auch an die ursprünglichen Autoren zurück
- Du musst nicht den vollständigen unter MPL stehenden Code permament mitliefern, ein Angebot der Zuverfügungstellung gegen Kostenerstattung (nicht mehr!) oder ein Download bzw. Link auf Deiner Webseite reicht. Du muß halt nur jedem, der es möchte entsprechend den MPL Code übergeben (können).
Gerade bezüglich des Mitgebens gilt: Niemand kann erwarten oder verlangen, daß z.B. bei einem Tool von 500 kb immer der Quelltext der genutzen Drittherstellerteile von z.B. 125 MB mitgeliefert wird... Vergleich hinkt, zeigt aber worum es geht.
Gutes Beispiel: Acronis TrueImage oder diverse Routerhersteller. Diese nutzen OSS und verweisen (inzwischen) darauf. Aber weder beim Router noch bei Acronis erhälst Du direkt mit dem Kauf den gesamten OpenSource Quelltext.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben!
Gruß winkel79