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Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

Ein Thema von ichbins · begonnen am 17. Nov 2005 · letzter Beitrag vom 8. Jun 2007
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Benutzerbild von Mackhack
Mackhack

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Delphi 2006 Architect
 
#61

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 8. Nov 2006, 22:31
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!
Um etwas Neues zu schaffen muss man seine Ohren vor den Nein-sagern verschliessen um seinen Geist öffnen zu können.
(George Lukas)
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Balu der Bär
(Gast)

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#62

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 8. Nov 2006, 22:36
Zitat von Mackhack:
Soweit ich weis gibt es einen Richterspruch darueber dass z. B. in Installationsprogrammen der "Weiter" Button gesperrt sein muss sodass der User z. B. durch anklicken einer CheckBox bestaetig die EULA/Lizenz gelesen hat. Also das reine durckklicken durch die Installation ist nicht legal demnach!
Hast du dafür vielleicht auch eine Quelle? Konnte per Live nix finden...
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Mackhack

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1.446 Beiträge
 
Delphi 2006 Architect
 
#63

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 8. Nov 2006, 22:45
Wie gesagt ich habs mal gehoert. Muetze1 hat das mal gesagt gehabt soweit ich mich noch dran erinnern kann!
Um etwas Neues zu schaffen muss man seine Ohren vor den Nein-sagern verschliessen um seinen Geist öffnen zu können.
(George Lukas)
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OldGrumpy

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941 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#64

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 11. Nov 2006, 01:52
Zitat von Sunlight7:
Edit: Für OldGrumpy: In welch'em Land is' die Home'page registriert, bzw. welch'e End'ung hat sie
D´epp`
"Tja ja, das Ausrufezeichen... Der virtuelle Spoiler des 21. Jahrhunderts, der Breitreifen für die Datenautobahn, die k3wle Sonnenbrille fürs Usenet. " (Henning Richter)
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Balu der Bär
(Gast)

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#65

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 3. Dez 2006, 19:46
Zitat:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm verändern.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/
Hat jemand Zeit und Lust mir das ins Englische zu übersetzen? Online-Übersetzungsdienste machen aus diesem Lizenztext das pure Grauen.
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DGL-luke

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4.149 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#66

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 3. Dez 2006, 20:23
Zitat:
License Agreement / Copyright Notice
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

END USER CONTRACT
ENDBENUTZERVERTRAG

The user accepts thist license agreement by installing and/or using the software and/or distributing it to third parties.

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.

1. LICENSE WARRANTY
The author of this freeware application grants the user a time-unlimited, free-of-payment license, under the condition that the following conditions are present:
- the application is used only for non-commercial purposes
- if used in schools and other educational institutions, the author's agreement concerning the use in schools and any other educational institutions has been ascertained

1.ZUSICHERUNG DER LIZENZ
Der Autor dieses Programmes, welches Freeware ist, sichert dem Anwender eine zeitlich uneingeschränkte, kostenfreie Lizenz zu, falls folgende Bedingungen gegeben sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt
- Für den Einsatz in Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen ist das schriftliche Einverständnis des Autors einzuholen

In case these conditions are not present, the user may test the application for 30 (thirty) days without obligation. For commercial use the author has to be consulted.
In the context of the mentioned free-of-payment license, the "Licensee" has no entitlement to any support, be it technically or in any other form.

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen (auch hier muss der kommerzielle Einsatz mit dem Autor vorher abgesprochen werden).
Im Rahmen der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der "Lizenznehmer" keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.DISTRIBUTION
The user may distribute this application to thirs parties free of payment and in an absolutely unaltered state. This does not apply for attribution to other commercial products.
Redistribution as magazine enclosure (e.g. CDs) or linking from websites is expressedly encouraged (notice via the e-mail address noted below would be desirable).
In any case, all rights are reserved by the author.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in einem ausschließlich unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme bildet hier die Beilegung zu anderweitigen kommerziellen Projekten.
Der Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten wird hiermit ausdrücklich stattgegeben (eine Benachrichtigung über die untenstehende Mailadresse wäre wünschenswert).
Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor der Software.

3.LIMITATIONS
The user may not reverse-engineer or decompile the application or use any other means to make the human-readable source code of the application visible and/or manipulate the application.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm
verändern.

4.SUPPORT/MAINTENANCE/UPDATES
The author is NOT obliged to supply support.
This applies to all updates covered by this license.

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES
Der Autor dieser Software ist NICHT verpflichtet, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Darunter fallen auch sämtliche Updates, welche ebenfalls von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.
THE AUTHOR MAY NOT UNDER ANY CIRCUMSTANCES (INCLUDING NEGLIGENCE) BE HELD ACCOUNTABLE FOR DAMAGES OF ANY KIND (INCLUDING, BUT NOT ONLY, LOSS OF DATA, LOSS OF PROFIT AND/OR TUNRNOVER) THAT ARE CAUSED BY THE USE OR DISTRIBUTION OF THE APPLICATION.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

wobei ich die lizenz an sich nicht besonders gelungen finde. ich werde das bei gelegenheit selber noch einmal überarbeiten.

(für die salvatorische klausel wirst du ja wohl eine übersetzung finden irgendwo)
Lukas Erlacher
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Balu der Bär
(Gast)

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#67

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 4. Dez 2006, 16:38
Besten Dank, Lukas.

Was genau findest du nicht gelungen / würdest du ändern?

Grüße,
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DGL-luke

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#68

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 4. Dez 2006, 17:56
sooo....

Zitat:
Lizenzvereinbarung / Urheberrechtshinweise

ENDBENUTZERVERTRAG

Mit Installation und/oder Verwendung dieser Software sowie der Weitergabe an Dritte akzeptiert der Anwender diese Lizenzvereinbarung.


Copyright © Jahr-Jahr bei Vorname Nachname.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorname Nachname
eMail: mail@zum.autor
www: http://url.zum.autor/

0.DEFINITIONEN
Software = Das gelieferte Paket, inklusive (falls vorhanden) sämtlichen ausführbaren Anwendungen, Ressourcen und Handbüchern.
Autor = Die oben angegebene natürliche oder juristische Person, die die infrage kommnden Rechte innehat.

1.LIZENZ
Der Autor dieser "Freeware"-Software erteilt dem Anwender eine zeitlich unbeschränkte, kostenfreie Lizenz. Diese Lizenz ist gültig, solange folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Software wird ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke genutzt

Davon ausgenommen sind Schulen und sonstige Bildungsinsitutionen. Für diesen Fall ist die Erlaubnis des Autors einzuholen, der eine gesonderte Lizenz erteilen kann.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, ist es dem Anwender gestattet, dass Programm 30 (dreißig) Tage unverbindlich zu testen. Dann erlischt die Lizenz.
Davon ausgenommen ist die Nutzung in kommerziellen Umgebungen. Auch hierfür ist eine gesonderte Lizenz vom Autor einzuholen.

Im Rahmen dieser der oben erwähnten kostenfreien Lizenz hat der Anwender keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Unterstützung in irgendeiner Form.

2.WEITERGABE
Der Anwender ist berechtigt, diese Software kostenfrei und in absolut unverändertem Zustand an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist die Beilegung zu kommerziellen Produkten. Hierfür ist diese Lizenz NICHT gültig.

Die Weitergabe als Heftbeilage (z.B. CDs) von Zeitschriften oder die Verlinkung in Online-Angeboten ist ausdrücklich erwünscht (um Benachrichtigung des Autors über die untenstehende Mailadresse wird gebeten).

Alle Rechte verbleiben in jedem Fall beim Autor.

3.EINSCHRÄNKUNGEN
Dem Anwender ist es nicht gestattet, diese Software rückzuentwickeln (Reverse-Engineering), dekompillieren oder ähnliche Vorgänge zu vollziehen, die den Quellcode des Programmes sichtbar machen und/oder das Programm verändern. //rechtlich nicht haltbar, also kann mans gleich streichen...

4.PRODUKTUNTERSTÜTZUNG/WARTUNG/UPDATES

Der Autor verpflichtet sich NICHT, Produktunterstützung ("Support") bereitzustellen.
Das gilt auch für sämtliche Updates zur Software, die von dieser Lizenz abgedeckt werden.

5.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DER AUTOR DIESES PROGRAMMES HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN (EINGESCHLOSSEN FAHRLÄSSIGKEIT) FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (INKLUSIVE DATENVERLUSST, GEWINN-/UMSATZEINBUßEN), DIE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN.

6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und/oder
nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit später
verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.
Englisch kommt vielleicht noch
Lukas Erlacher
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halinchen

Registriert seit: 13. Jun 2006
508 Beiträge
 
Delphi 2007 Professional
 
#69

Re: Haftung bei Freeware-Programm ohne Lizenzvertrag?

  Alt 8. Jun 2007, 17:16
Ich hol das nochmal hoch.

Angenommen ich will meine Programm ins Internet stellen (als Freeware versteht sich).

Um genau zusein geht es dabei ersteinmal um ein Programm was Handle ausliest (Und man auch viel ändern kann), ... , zusätzlich noch ein paar Systeminfos.
Das ist ja erstmal ein "normales" Programm (also nichts mit format c: )
Angenommen der Anwender werkelt damit an den Fenstern rum, und Schließt alle Fenster. Zack Startbutton ist weg. Er weiß nicht wie er den Rechner runterfahren soll, nimmt die 5 Sekunden Methode und Hardware wird beschädigt. So trifft mich keine Schuld, oder?

Oder ich lasse jeden beliebigen Ton über den Speaker am Motherboard ausgeben, und der Lautsprecher geht bei zu hoher Freuquenz oder bei 10 Stundendaueraktivität kaputt. Trifft mich dann Schuld?
Schließlich ist es blöd das eventeuell ein Richter entscheiden muss ob das Fahrlässig war...

Achja. Freeware darf man ab jedem Alter weitergeben, oder? (Ich bin 14...)

Sorry, falls das indirekt schon gesagt worde, aber ich will nur sicher gehen...

[edit]
Ich hab das total blöd geschrieben (wieder mal ) also, jetzt mal auf Deutsch

Gibt es so etwas wie eine Richtlinie, wann es fahrlässig ist?
Und wenn ich im Programm einen Bug hab, beispielsweise Registry und das macht was kaputt. Kann etwas fahrlässig sein, was ich eigentlich gar nicht beabsichigt habe (also Bug oder so halt)?
[/edit]
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